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keine Verjährung bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger

keine Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen

Am 15.02.2019 habe ich mich mit einem Schreiben an die Klubobleute der im Parlament vertretenen Parteien gewendet, für die Abschaffung der zivilrechtlichen Verjährung bei sexuellem Missbrauch von Minderjährigen plädiert und einen Gesetzesvorschlag zur Änderung der bestehenden Verjährungsregeln vorgelegt.

Als Rechtsanwalt berate und vertrete ich seit dem Jahr 2011 Menschen, die als Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, in Verfahren (Schadenersatz) vor nationalen Behörden und Gerichten sowie dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

2011 sind zwei von mir vertretene Frauen an die Öffentlichkeit getreten und haben über schweren sexuellen Missbrauch und Gewalt in einem Kinderheim berichtet. Ihre Berichte haben schockiert und hatten die Einrichtung einer Kommission zur Folge, die die von geschilderten Peinigungen bestätigt hat.

Ende 2012 organisierten Betroffene eine Gedenkkundgebung vor dem Parlament statt, im Zuge derer ich Entschuldigung auf Augenhöhe, Untersuchung aller Heime, Opferpensionen, Verzicht auf die Einrede der Verjährung und Abschaffung von Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger gefordert habe.

Ende 2016 fand die „Geste der Verantwortung für das Unrecht“ im Parlament statt. Die Spitzen der Republik waren anwesend. Sie zollten den Opfern in einem noch nie dagewesenen Staatsakt Anerkennung.

2017 wurde das Heimopferrentengesetz (nach von mir übermittelten Änderungsvorschlägen) verabschiedet und 2018 novelliert. Im Zuge der Novellierung durfte ich Verbesserungsvorschläge im zuständigen Ausschuss einbringen.

Antrag auf Gesetzesänderung: Abschaffung von Verjährung bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger

Sexueller Missbrauch von Kindern und somit der schutzbedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft zählt zu den schwersten und moralisch wie sittlich verwerflichsten Vergehen und Verbrechen, die die unsere Rechtsordnung kennt. Menschen, die im Jugendalter Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, werden durch diese grausamen Erfahrungen vielfach geprägt. Aufgrund von Missbrauch im Kindes- und Jugendalter, müssen sie auch als Erwachsene mit Ängsten auskommen, die ihr Leben verkomplizieren und manche Dinge unmöglich machen. Die Gewalt, die Missbrauchsopfern widerfahren ist, reißt Wunden in ihre Seele und beeinträchtigt ihre altersgerechte Entwicklung. Missbrauchsopfer sind dadurch vielfach nicht in der Lage, Vertrauen aufzubauen. In vielen Fällen erfolgt zudem nicht nur Verdrängung der Missbrauchserlebnisse sondern auch eine dissoziative Abspaltung derselben. In den letzten acht Jahren habe ich rund 200 Gespräche mit Missbrauchsopfern geführt. Dreh- und Angelpunkt war die Frage der Verjährung. Aus den genannten Gründen sind Opfer meist nicht in der Lage, ihre Ansprüche innerhalb der bestehenden Verjährungsfristen geltend zu machen. Die derzeit bestehenden Verjährungregeln sind damit zu kurz. Sie schützen den Täter und nicht das Opfer.

Aus all diesen Gründen habe ich mich mit einem Antrag auf Änderung der bestehenden zivilrechtlichen Verjährungsregeln an die im Nationalrat vertretenen Parteien gewendet und diese gebeten, den Antrag einer Beschlussfassung zuzuführen.