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Arztbewertung im Internet - Rechtsfragen

Arztbewertungen im Internet

Marvin Wolf thematisierte am 20.03.2019 für ORF konkret Arztbewertungen im Internet und stellte Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck im Studiogespräch Fragen zur rechtlichen Beurteilung von Bewertungen von Ärzten im Internet.

Gibt es heute mehr Bewertungen als früher?

Es gibt immer mehr Bewertungen. Unsere Welt wird digitaler und auch etwas weniger persönlich. Das führt dazu, dass Menschen sich im stillen Kämmerchen vor der Eingabemaske des Portales mehr in die Bewertung zu schreiben trauen, als sie jemals laut vor mehreren anderen Menschen sagen würden. Es wird zu wenig nachgedacht und die Bewertung erfolgt in der ersten Rage, die meist ein sehr schlechter Ratgeber ist. Die Konsequenzen können für den Bewerter und den Bewerteten (Arzt) fatal sein.

Welche Rolle spielt die Anonymität?

Die Anoymität ist neben Fake-Bewertung und Rachebewertung das größte Problem im Bereich der Bewertungen. Das hat auch die Rechtspsrechung bereits erkannt, die ausgeführt hat, dass der Betrieb eines Bewertungsportals ein von vornherein ein gesteigertes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in sich trägt. Diese Gefahr wird durch die Möglichkeit, Bewertungen anonym oder pseudonym abzugeben, verstärkt.

Ignorieren von Aufforderungsschreiben - gute Idee?

Das Ignorieren von einem Aufforderungsschreiben und einer Unterlassungserklärung ist immer eine schlechte Idee. Es sollte jedenfalls vorab eine rechtliche Prüfung stattfinden. Wenn man sich diese Prüfung nicht selbst zutraut, sollte man jedenfalls einen Rechtsanwalt beiziehen. Werde ich von Ärzten gefragt, wie man auf eine ungerechtfertigte negative Bewertung reagieren soll, rate ich zunächst dazu, zum Telefon zu greifen, wenn der Bewerter bekannt ist. Von anwaltlichen Aufforderungsschreiben mit Kostenüberwälzung rate ich ab, wenngleich manche Bewerteten darauf bestehen. Ziel sollte es sein, dem Bewerter die Möglichkeit zu geben, seine Bewertung zu überdenken.

Was sind die Konsequenzen einer ungerechtfertigten negativen Bewertung?

Wird ein Arzt ungerechtfertigt negativ bewertet, kann er mit Klage (Unterlassung, Beseitigung, Widerruf, Schadenersatz, sicherbar durch einstweilige Verfügung) vorgehen. Die unterliegende Partei hat die Kosten des Verfahrens zu übernehmen. Man sollte sich daher vorab überlegen, ob eine allenfalls die Bewertung gerechtfertigt

Rechtsanwalt negative Arztbewertung

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt im Zusammenhang mit Bewertungen im Internet.