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schwerer Fall von Stalking - Verurteilung

In einem sehr schweren Fall von Stalking (beharrliche Verfolgung gem § 107a StGB) wurde ein Stalker nach Strafanzeige durch eine von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretene Frau zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, einer sehr hohen Geldstrafe  und zur Zahlung eines Schmerzengeld-Teilbetrages (Schadenersatz) verurteilt.

Der Stalker hat die Frau über Jahre widerrechtlich in einer Weise beharrlich und anonym verfolgt hat, die geeignet war, ihre Lebensführung unzumutbar zu beeinträchtigen, indem er Kontakt zu ihr herstellte und zwar mittels mehrerer Tausend anonymer SMS und hunderter Telefonanrufe mit Inhalten, die falsche Angaben und subtile Drohungen enthielten, zahlreichen Briefen, beinhaltend den Vorwurf der Untreue zur Lebensgefährtin mit beiliegenden Bildern, die eine der Frau ähnliche Person zeigten.