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Inkassodienst mahnt verjährte Forderung

Ein Pensionist aus Kärnten erhielt eine Inkasso Mahnung des KSV1870, mit dem eine Gesamtforderung in Höhe von EUR 12.644,84 eingetrieben wurde. Nach Prüfung stellte sich heraus, dass die Forderung seit 2013 verjährt ist. Erst über anwaltliche Intervention wurde die Betreibung eingestellt. Auf die nachfolgenden Punkte sollten Empfänger von Inkassoschreiben aufpassen.

Zum aktuellen Fall: Versäumungsurteil aus 1983

Ein heute 84 Jahre alter Pensionist wurde im Jahr 1983 rechtskräftig verurteilt, einer Bank in Kärnten einen Betrag von ATS 105.247,00 zu bezahlen. Um das Jahr 2011 teilte die Bank dem Mann mit, dass die Sache erledigt sei.

Februar 2021: Einforderung durch KSV 1870

Mit Schreiben vom 08.02.2021 wendete sich der KSV1870 mit Inkasso Mahnung an den Pensionisten und forderte ihn auf, bis 16.02.2021 einen Betrag von EUR 12.644,84 unter Bezugnahme auf das Urteil aus 1983 zu überweisen und die Korrespondenz nur mit der KSV1870 Forderungsmanagement GmbH zu führen. Der Pensionist verstand die Welt nicht mehr und wendete sich an Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M., der den KSV1870 kontaktierte und nachfragte, weshalb der KSV 1870 eine verjährte Forderung geltend macht. In seiner Antwort teilte der KSV mit, dass „Auch wenn eine Forderung verjährt ist, bleibt sie als sogenannte Naturalobligation bestehen und darf betrieben werden.“ und zudem die „Betreibung eingestellt“ und „der gegenständliche Fall bei uns abgeschlossen und außer Evidenz genommen wurde“. Den Aufwand der anwaltlichen Intervention des Pensionisten wollte der KSV nicht übernehmen.

Worauf aufpassen bei Inkasso Mahnung?

Sollten Sie eine Inkassso Mahnung vom KSV 1870 oder von einem anderen Inkassobüro erhalten, prüfen Sie das Datum der Forderungund eine mögliche Verjährung. Liegt ihr kein Gerichtstitel zugrunde, tritt Verjährung im Regelfall nach 3 Jahren ein. Existiert ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Titel (Urteil, Zahlungsbefehl, Versäumungsurteil) tritt Verjährung im Regelfall nach 30 Jahren ein.

Problem Naturalobligation

Man stellt sich die Frage, was eigentlich passieren kann, wenn ohnedies Verjährung eingetreten ist. Das Problem liegt in einer gesetzlichen Bestimmung in § 1432 ABGB, die die sogenannte Naturalobligation regelt. Eine Naturalobligation ist eine Verbindlichkeit (Schuld), die prozessual (gerichtlich) nicht durchgesetzt werden kann, bei freiwilliger Zahlung des Verpflichteten allerdings vom Gläubiger behalten werden darf.

verjährte Forderung irrtümlich bezahlt: Was tun?

Hat der Schuldner die Zahlung an das Inkassobüro in dem Glauben geleistet, dass er sie nochschuldet und diese noch gerichtlich betrieben werden kann, kann er sie nicht mehr ganz einfach zurückfordern. Er könnte die Zahlung allerdings unter Rückgriff auf Irrtum und die Regeln des Unlauteren Wettbewerbs zurückfordern, wobei sich die Aussichten auf Erfolg immer nach dem konkreten Einzelfall richten.

Warum macht ein Inkassobüro eine Forderung trotz Verjährung geltend?

Inkassobüros kaufen manchmal Forderungen von Gläubigers in größeren Paketen zu sehr günstigen Konditionen auf. Zudem verfügen sie vielfach über Vereinbarungen, nach denen Sie unabhängig vom Erfolg Betreibungsschritte zur Abrechnung bringen können. JederZahlungseingang (bei einer verjährten Forderung) ist damit ein nicht in der Bilanz erfasster Gewinn. Vor allem ältere Menschen, die nicht regelmäßig mit Rechtsfragen befasst sind, können oft leicht dem Irrtum erliegen, dass eine Zahlung zu leisten ist, wenn eine anerkannte Institution Bezug auf eine bekannte Schuld nimmt (die freilich längst verjährt ist).

Bemerkenswert ist, dass die Inkasso Mahnung des KSV 1870 weder eine Telefonnummer noch eine E-Mail-Adresse enthält, über die man mit dem KSV 1870 Kontakt aufnehmen kann. Rückmeldung und Kommunikation ist offenbar nicht gewünscht, sondern nur eines, nämlich Zahlung einer an sich verjährten Forderung. Mit dem Vorgehen im konkreten Fall ist nicht in Einklang zu bringen, dass der KSV in seiner Werbung - „Der Name KSV1870 wirkt bei Schuldnern Wunder.“ - darauf hinweist, dass Forderungen nur bis zur Verjährung geltend gemacht werden.

weitere Fälle:

Rechtsanwalt Inkassso Mahnung

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in Fragen rund um InkassoMahnung und verjährte Forderungen, die von einem Inkassobüro geltend gemacht werden.