Die HR-MLD e.U.,FN 405049k, Inhaber Darko Milcevic, Wiedner Gürtel 12/1, 1040 Wien, versendet Schreiben in denen der Angeschriebene aufgefordert wird, eine Zahlung zu leisten.
Im Briefkopf wird fettgedruckt „Handelsregister.or.at“ genannt und das Schreiben ist mit
„BESCHEID
Ihr Eintrag umfasst folgende Daten beim zuständigen Landes-/Handelsgericht.“
übertitelt.
Die Gestaltung des Formulars ist so gewählt, dass der Empfänger den Eindruck erwecken sollte, dass es sich um ein offizielles Dokument handelt, zumal das Wort Bescheid verwendet wird, Verwaltungsabgaben von EUR 60,20 vorgeschrieben werden und sich ein Hinweis auf Gebühren findet.
Verstoß gegen § 28a UWG
Dieses Vorgehen stellt eine unlautere Geschäftspraktik dar, die ausdrücklich durch § 28a UWG verboten wird der lautet wie folgt:
„Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmißverständlich und auch graphisch deutlich darauf hinzuweisen, daß es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt.“
Was tun mit einem Schreiben von HR-MLD e.U. - Firmenregister für Österreich
Mein Rat als Rechtsanwalt:
- Den Zahlschein von HR-MLD e.U. - Firmenregister für Österreich nicht ausfüllen und einzahlen.
- Wurde ausgefüllt und zurückgeschickt und ist eine Rechnung eingelangt: Nicht einzahlen!
- Wurde eingezahlt: Rückzahlung fordern.