Haushaltsversicherung - Welcher Schaden ist gedeckt?
Die Haushaltsversicherung in Österreich schützt typischerweise (Achtung: maßgeblich ist die Vereinbarung im Einzelfall) bewegliche Gegenstände im Haushalt, den sogenannten Hausrat (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung, persönliche Gegenstände, …), vor finanziellen Folgen durch verschiedene Schadenereignisse, zB
- Feuer / Brand
- Wohnungsbrand (technischer Defekt, offenes Feuer, …)
- Folgeschäden (Rauch, Ruß. Löschwasser)
- Explosion (Gasexplosion oder andere Explosion)
- Leitungswasser
- Rohrbruch (auslaufendes Wasser aus Rohren zB Wasserleitung, Heizung, Klimaanlage, …)
- Gerätebruch (Sckhaden an Geschirrspüler, Waschmaschine, usw, die zu Wasseraustritt führen)
- Frostschaden (eingefrorene Leitungen)
- Einbruchsdiebstahl und Vandalismus
- Einbruch
- Raum
- Vandalismus
- Sturm, Hagel, Elementarschaden
- Sturmschaden (meist erst ab bestimmter Windgeschwindigkeit)
- Hagel (Glasbruch, Beschädigung von Gegenständen)
- Elementarschäden (Schneedruck, Felssturz, Erdrutsch, Lawinen, …)
- Glasbruch
- Gebäudeverglasung (Fenster, Türe, Spiegel)
- Verglasung von Mobiliar (Ceranfeld, Glastisch, Duschkabine, Möbel)
- Privathaftpflichtversicherung
- Beschädigung Treppenhaus im Mietshaus
- Schäden durch die im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder an Gegenständen Dritter
- Schäden durch Ungeschicklichkeit
Worauf sollte ich beim Abschluss einer Haushaltsversicherung achten – was muss drin sein?
Eine Haushaltsversicherung ist kein klassisches Standardprodukt, das in allen Fällen gleich ist. Es gibt sie für eine 30 Quadratmeter-Wohnung in einem Hochhaus in der Stadt ebenso wie für ein erstklassig ausgestattes Einfamilienhaus mit Pool und Garten auf dem Land. Eine Privathaftpflichtversicherung ist in Österreich typischerweise integriert. Grobe Fahrlässigkeit sollte abbedungen sein. Die billigste Versicherung ist nicht zwingend die Beste. Es kommt auf den Deckungsumfang an. Versicherungen sollten daher vor Abschluss verglichen werden. Dazu sollte man einen Versicherungs-Makler beiziehen.
Wie flexibel bin ich bei der Kündigung – komme ich jederzeit raus oder gibt es fixe Fristen?
Die Kündigungsmöglichkeiten richten sich nach dem Vertrag (Versicherungspolizze). Konsumenten können den Vertrag jedenfalls zum Ende des dritten Jahres kündigen (§ 8 Abs 3 VersVG). Oft werden auch Rabatte von bis zu 20 % gewährt, wenn man Kunden einem Kündigungsverzicht zustimmen. Diese Rabatte können von der Versicherung bei vorzeitiger Kündigung zurückgefordert werden
Ab wann greift der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz einer Haushaltsversicherung beginnt in der Regel zu dem im Vertrag (Polizze) vereinbarten Zeitpunkt. Meist besteht Versicherungsschutz am Tag nach der Antragstellung.
Welche Pflichten habe ich als Versicherungsnehmer konkret – und wann verliere ich den Schutz?
Versicherungsnehmer haben viele Pflichten, deren Verletzung Nachteile nach sich ziehen kann:
- Vorvertragliche Anzeigepflicht: Bei Abschluss des Vertrags müssen sämtliche risikorelevanten Umstände wahrheitsgemäß angegeben werden .
- Gefahrenerhöhungen melden: Erhöht sich das Risiko nach Vertragsabschluss (z.B. durch längere Leerstehung der Wohnung), muss dies mitgeteilt werden.
- Schadenminderungspflicht: Im Schadenfall muss der Versicherungsnehmer nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen .
- Anzeigepflicht im Schadenfall: Schäden durch Brand, Einbruchdiebstahl, usw, müssen unverzüglich der Versicherung (und bei Straftaten der Polizei) gemeldet werden .
- Mitwirkungspflicht: Der Versicherer muss bei der Aufklärung des Schadens unterstützt werden (z.B. durch Einreichen einer Liste der beschädigten Gegenstände, Fotos) .
- Sicherheitsvorschriften einhalten: Vereinbarte Sicherheitsvorkehrungen (z.B. funktionierende Schlösser, versperrte Türen) müssen eingehalten werden.
- Prämienzahlung: Die vereinbarte Versicherungsprämie ist rechtzeitig zu entrichten
Muss ich meine Wohnung absperren oder etwa Wasser abdrehen, wenn ich länger weg bin?
Das Absperren der Wohnungstür ist eine wesentliche Pflicht (Obliegenheit) in der Haushaltsversicherung. Zudem ist in den Versicherungsbedingungen der Haushaltsversicherung typischerweise enthalten, dass die Hauptwasserleitung zuzudrehen ist, wenn das Haus länger als drei Tage nicht bewohnt wird. Das ist besonders im Sommer problematisch, weil der Garten nicht bewässert werden kann. Tipp: Sicherstellen, dass jemand alle drei Tag in Haus / Wohnung nach dem rechten sieht.
Zahlt die Haushaltsversicherung bei grober Fahrlässigkeit ?– zB offenes Fenster / vergessene Kerze?
Nach § 61 VersVG ist der Versicherer ist von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit herbeiführt. Die allermeisten Versicherungen am Markt beinhalten heute allerdings den Einschluss der groben Fahrlässigkeit, sodass die Versicherung sich im Schadenfall nicht auf diesen Einwand berufen kann. Dieser Punkt sollte allerdings vom Versicherungsnehmer jedenfalls geprüft werden, da im Fall des Nichteinschlusses ein erhebliches Risko besteht.
Was passiert, wenn ich zu niedrig versichert bin?
Eine Unterversicherung in der Haushaltsversicherung bewirkt, dass im Schadenfall die Versicherungssumme niedriger sein kann, als der tatsächliche Wert. Dies führt dazu, dass die Versicherung den Schaden oft nur anteilig ersetzt, was besonders bei Großschäden zu massiven finanziellen Einbußen führen kann. Unterversicherung kann schleichend erfolgen, etwa durch Wertsteigerungen der versicherten Sache oder neue teure Anschaffungen. Manche Versicherer bieten einen Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung an, wenn die Summe auf Basis der Quadratmeterzahl korrekt berechnet wurde.
Bekomme ich im Schadensfall den Neuwert ersetzt – oder nur den Zeitwert?
Geldleistungen des Versicherers sind mit Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers nötigen Erhebungen fällig (§ 11 VersVG). Die Haushaltsversicherung ersetzt im Schadensfall in der Regel den Neuwert (Wiederbeschaffungspreis)
Viele wissen nicht: In der Haushaltsversicherung steckt oft auch eine private Haftpflicht – was deckt die genau ab?
Die in der Haushaltsversicherung enthaltene Privathaftpflichtversicherung schützt vor Schadenersatzansprüchen Dritter bei Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die der Versicherte oder seine Familie (Partner, Kinder) im täglichen Leben fahrlässig verursachen. Typische Beispiele sind Schäden durch Radfahren, Skifahren (Skiunfall), Schlüsselverlust, Mietsachschäden oder Missgeschicke im Alltag. Ausgeschlossen sind Schäden, die aus der Nutzung eines KFZ herrühren.
Gilt dieser Schutz auch im Ausland, etwa im Urlaub oder beim Skifahren?
Grundsätzlich besteht weltweite Deckung.
Gibt es Obergrenzen für Bargeld, Schmuck und Uhren – und wann muss ich diese besonders sichern?
Typischerweise ist das Tragerisiko nicht versichert. Es gibt aber oft Sublimits bei Verwahrung in verschlossenen Behältnissen, die es oft auch bei freiliegendem Bargeld, Schmuck und Wertsachen bzw in Möbeln. Besonders wertvolle Gegenstände wie Schmuck oder Uhren kann man durch Spezialversicherungen extra absichern.
Was soll ich im Schadenfall tun?
Der Schaden sollte gut dokumentiert werden, also Fotos erstellen, Namen / Adressen von Zeugen erfassen, Sachverhaltsdarstellung vorbereiten, Schäden / Kosten erfassen, Kostenvoranschläge einholen, usw, um sicherzustellen, dass im Fall eines Streites vor Gericht (Klage) alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind.
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt vor Gericht und Behörde im Zusammenhang mit Schadenfällen bei Streit mit der Versicherung aus Versicherungsverträgen, insbesondere Haushaltsversicherung, Hausversicherung oder Feuerversicherung.


