Das Oberlandesgericht Wien hat über eine von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. eingebrachte Beschwerde entschieden und Beschlüsse als rechtswidrig aufgehoben, die die Telefonüberwachung, Festnahme und Hausdurchsuchung betroffen haben. Nunmehr wurden Schadenersatzansprüche (Amtshaftung) gegen die Republik Österreich geltend gemacht.