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Geldbußen im Kartellrecht

Das Kartellgesetz kennt mehrere Fälle, in denen eine Geldbuße zu verhängen ist. 2019 bis 2022 wurden mehrere Geldbußen von bis zu EUR 62 Mio vom Kartellgericht verhängt. Die Antragslegitimation dafür kommt allein den Amtsparteien zu. Die eingebrachten Mittel dafür kommen dem Bund zu, der sie unter anderem für die Bundeswettbewerbsbehörde verwenden muss.

Geldbußentatbestände

Das Kartellgesetz kennt in § 29 mehrere Geldbußentatbestände. So hat etwa das Kartellgericht eine Geldbuße bis zu einem Höchstbetrag von 10 % des Gesamtumsatzes zu verhängen, wenn ein Unternehmer oder eine Unternehmervereinigung vorsätzlich oder fahrlässig dem Kartellverbot (§ 1), dem Missbrauchsverbot (§ 5), dem Verbot von Vergeltungsmaßnahmen (§ 6) oder dem Durchführungsverbot (§ 17) zuwiderhandelt, Aufträgen nicht nachkommt, Verpflichtungszusagen nicht einhält oder gegen die Kartellbestimmungen der EU verstößt. Voraussetzung für eine Geldbuße ist ein Antrag an das Kartellgericht.

Bemessung von Geldbußen

Bei der Bemessung der Geldbuße sind mehrere Umstände zu berücksichtigen, wie insbesondere Schwere und Dauer der Rechtsverletzung, erzielte Bereicherung, Grad des Verschuldens oder wirtschaftlicheLeistungsfähigkeit. Zudem gibt es Milderungsgründe und Erschwerungsgründe. Erschwerend wird etwa eine wiederholte Zuwiderhandlung oder die Rolle als Urheber / Anstifter. Mildernd ist hingegen zu berücksichtigen, wenn ein Unternehmen nur untergeordneter Weise beteiligt war, die Rechtsverletzung aus eigenem beendet hat, wesentlich zur Aufklärung der Rechtsverletzung beigetragen hat oder den aus der Rechtsverletzung entstandenen Schaden ganz oder teilweise gutgemacht hat.

Wer darf eine Geldbuße beantragen?

Zum Antrag auf Verhängung von Geldbußen sind nach § 36 Abs 2 KartG nur die Bundeswettbewerbsbehörde und der Bundeskartellanwalt, die sogenannten Amtsparteien, berechtigt. Das Kartellgericht darf dabei keine höhere Geldbuße verhängen als beantragt. Mitbewerber, Interessenverbände oder „Opfer“ von einem Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung sind nicht antragslegitimiert.

Gibt es eine Verjährung für Geldbußen im Kartellrecht?

Eine Geldbuße darf nur verhängt werden, wenn der Antrag binnen fünf Jahren ab Beendigung der Rechtsverletzung gestellt wurde. Diese Frist wird unterbrochen, sobald die BWB ermittelt und das bekannt gibt. Für die Dauer eines Verfahrens vor einer Wettbewerbsbehörde wird die Verjährung gehemmt. Die Verjährungsfrist endet jedoch jedenfalls zehn Jahre ab Beendigung der Rechtsverletzung.

Geldbußen 2019 bis 2022

Susanne Kowatsch hat sich im Gewinn 1/23 mit Kartellrecht auseinandergesetzt und dabei Kartellstrafen (Geldbußen) von 2019 bis 2022. Danach wurde 2022 die höchste Geldbuße über Porr (Hoch- und Tiefbau) mit EUR 62,35 Mio verhängt. Eine Geldbuße in Höhe von EUR 2,2 Mio gab es für die ista Österreich GmbH (Submetering) sowie darüber hinaus Geldbußen mit Beträgen knapp über bzw unter EUR 100.000 für zwei Tischlereien, ein Unternehmen aus dem Fassadenbau sowie in der Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik. 2021 wurde über die Strabag eine Geldbuße von EUR 45,37 Mio und ein Schultaschen-Unternehmen in Höhe von EUR 340.000,00 verhängt. Ein Poolreinigungsunternehmen (Zodiac) musste (2020) EUR 294.000,00 und ein Elektronik-Unternehmen (Bose) EUR 665.000,00 (2019) bezahlen

Was passiert mit Geldbußen nach dem Kartellgesetz?

Geldbußen fließen dem Bund zu und sind nach den Bestimmungen über die Eintreibung von gerichtlichen Geldstrafen einzubringen. Von den Geldbußen sollen jährlich 1,5 Millionen Euro für Zwecke der Bundeswettbewerbsbehörde verwendet werden.

Rechtsanwalt Kartellrecht

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt bei Rechtsfragen im Kartellrecht.