Hintergrund: RFC Seraing gegen FIFA
Ausgangspunkt war der Rechtsstreit des belgischen Fußballvereins RFC Seraing mit der FIFA. Der Club hatte eine Vereinbarung über Transferrechte mit der Investmentfirma Doyen Sports geschlossen, die nach den FIFA-Regeln zu „Third-Party-Ownership“-Verträgen unzulässig war. Die FIFA verhängte eine Transfersperre und Geldstrafe, die sowohl vom CAS als auch vom Schweizer Bundesgericht bestätigt wurden. Daraufhin wandte sich der Verein an belgische Gerichte mit der Frage, ob die FIFA-Regeln und deren Durchsetzung möglicherweise gegen Unionsrecht verstoßen. Der Cour de cassation (Kassationshof, Belgien) rief den EuGH an, um diese Frage im Rahmen einer Vorabentscheidung zu klären.
Das Urteil des EuGH
Der EuGH entschied, dass nationale Gerichte nicht gehindert sind, Schiedssprüche des CAS am Maßstab des Unionsrechts zu überprüfen. Entscheidend sei, dass den Betroffenen ein effektiver Rechtsschutz gewährleistet werden müsse. Einzelne dürfen sich durch die Inanspruchnahme eines Schiedsverfahrens nicht über Grundsätze und Bestimmungen des Primär- oder Sekundärrechts der Union hinwegsetzen können, die für die durch die Verträge geschaffene Rechtsordnung wesentlich sind oder für die Erfüllung der Aufgaben der Union von grundlegender Bedeutung sind (Rn 87). Zu den Grundsätzen und Bestimmungen, die Teil der öffentlichen Ordnung der Union sind zählen u. a. die Art. 101 und 102 AEUV, die unmittelbare Wirkung haben und in der Person des Einzelnen Rechte entstehen lassen, die die nationalen Gerichte zu wahren haben (Rn 88). Damit bricht der EuGH mit der bisherigen Praxis, wonach der CAS faktisch als letzte Instanz im internationalen Sportrecht fungierte.
Folgen für das Sportrecht
Die Entscheidung markiert eine Zäsur im Sportrecht. Sie schwächt sie die Sonderstellung des CAS erheblich. Zudem werden Sportverbände stärker der gerichtlichen Kontrolle unterzogen. Allerdings besteht nun die Gefahr, dass nationale Gerichte unterschiedlich urteilen und damit eine uneinheitliche Rechtslage innerhalb der EU entsteht. Die Zeiten, in denen der CAS als unantastbare letzte Instanz im Weltsport galt, sind damit vorbei.
Rechtsanwalt Sportrecht
Sportrecht ist ein weites Rechtsgebiet, das viele Rechtsbereiche umfasst. Dabei ist es wichtig Verständnis für Sport und Sportler zu haben. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt in Fragen des Sportrechts, wie etwa:
- Vermarktung ("Recht am eigenen Bild")
- Anti-Doping-Recht
- Arbeitsrecht im Sport / Transfer
- Förderungen
- Nominierung zu Wettkämpfen
- Verhältnis zum Sportverband
