Markenfälschung: Nike - Apple - Rolex - Luis Vuitton - Gucci - Hermès
Zu den am Meisten gefälschten Marken zählen Nike, Apple und Rolex, sowie Luxus-Handtaschenmarken wie Louis Vuitton, Gucci und Hermès. Die Gründe für die Häufigkeit der Fälschungen variieren. Oft wird wegen der Popularität sowie der hohen Preise und des Images kopiert.
Darf man in Österreich gefälschte Markenprodukte kaufen und tragen?
Davon rate ich aus anwaltlicher Vorsicht ab. Selbst wenn die Ware nur zum Eigengebrauch bestimmt ist, können auch Verwaltungsstrafen drohen, insbesondere wenn der Zoll Gewerbsmäßigkeit vermutet. Wirklich gefährlich kann es werden, wenn die gefälschten Produkte dann auf Plattformen wie willhaben oder ebay verkauft werden, da der Verkäufer damit in den Suchraster der Markeninhaber gelangt.
Der Handel kann strafrechtliche, zivilrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen haben – welche?
Das Markenrecht hat auch eine Komponente im Strafrecht. Der Handel mit gefälschter Markenware ist in Österreich strafbar (§ 60 MSchG, Privatanklagedelikt). Die Zuständigkeit dafür liegt ausschließlich beim Landesgericht für Strafsachen Wien. Es drohen Geldstrafen bis zu 360 Tagessätzen. Bei gewerbsmäßiger Begehung droht eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Solche Verfahren werden in Österreich auch tatsächlich, wenn auch eher selten, durchgeführt. Daneben gibt es zivilrechtliche Sanktionen. Der Markeninhaber kann mit Klage auf Unterlassung, Beseitigung, Rechnungslegung und Schadenersatz geltend machen. Die Klage kann mit dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung verbunden werden. Derartige Verfahren bringen in der Regel sehr hohe Prozesskosten mit sich.
Kann es mir passieren, dass der Zoll mein Paket beschlagnahmt, wenn ich im Internet Fakes bestelle
Die Zollbehörden dürften gefälschte Waren beschlagnahmen und auch zur Vernichtung freigeben. Ich rate dazu, das Impressum auf entsprechenden Websites genau zu prüfen und sich zu überlegen, ob das Angebot (vor allem mit Blick auf den Preis) realistisch sein kann. All dies sind Anzeichen für Fakeprodukte. Die Produktpiraterieverordnung der EU (Nr. 608/2013) bietet den Zollbehörden ein Instrumentarium, mit dem Waren, die geistiges Eigentum verletzen, möglichst frühzeitig aus dem Verkehr gezogen werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Produktfälschungen erst gar nicht auf den Markt gelangen. Die Verordnung gilt nicht nur für Marken sondern auch für Geschmacksmuster, geografische Angaben (geschützte geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung), Patente, Gebrauchsmuster, usw. Markeninhaber können bei der Zolldienststelle Anträge stellen. Die Zollbehörden können in der Folge die Überlassung der Waren aussetzen, sie zurückhalten oder vernichten.
Muss ich aufpassen, wenn ich 10 Shirts kaufe?
Bei 10 Shirts ist es bereits realistisch, dass kein privater Gebrauch und vielleicht sogar gewerbsmäßige Begehung angenommen wird.
Sind Produktpiraterie-Verfahren häufig?
Nach dem aktuellen Produktpirateriebericht wurden 2024 rund 10.000 Verfahren durchgeführt, in denen Waren beschlagnahmt und vernichtet wurden. In weniger als 100 davon kam man zum Ergebnis, dass die Waren unberechtigt beschlagnahmt wurden, weil es sich um Originalware handelte bzw sonst keine Rechtsverletzung festgestellt werden konnte.
Rechtsanwalt Markenrecht
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt bei Rechtsfragen zum Markenrecht.

