Bewertungen als neue Währung
Bewertungen im Internet sind gewissermaßen eine neue Maßeinheit geworden. Jennifer Corazza beschäftigt sich in ihrem Aritkel für den Kurier mit der Macht der Bewertungen, die über Erfolg und Mißerfolg eines Unternehmens entscheiden können. Rechtsanwalt Dr. Öhlböck erklärt im Interview, dass es mehrere höchstgerichtliche Entscheidungen gibt, nach denen man sich einer Bewertung nicht entziehen kann und es kein Recht gibt, nicht bewertet zu werden.
Löschen von Bewertungen - Worauf kommt es an?
Beim Löschen von Bewertungen kommt es auf Details an. Realistische Chancen hat man bei der Behauptung unwahrer Tatsachen, da Tatsachen in Bewertungen immer wahr sein müssen. Die Meinungsäußerung ist im Gegensatz dazu frei und weniger eingschränkt. Allerdings kann man auch gegen Meinungen vorgehen, wenn sie in Wertungen exzessiv dargebracht werden. Am Beispiel eines Gastronomielokales wäre eine Tatsachenbehauptung etwa “Ich hatte zwei Fliegen im Dessert!”. Diese Aussage in einer Bewertung ließe sich sich - durch Einvernahme der beteiligten Personen - auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Gegen die Meinung “Es hat grauenhaft geschmeckt.” kann man kaum vorgehen. In jedem Fall rate ich bei negativen Bewertungen zum persönlichen Kontakt, falls dies möglich ist bzw sinnvoll erscheint. Als weitere Eskalationsstufen danach kommen Anwaltsschreiben und die Klagevor Gericht in Betracht.
Rechtsanwalt Bewertungen
RechtsanwaltDr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt im Zusammenhang mit Bewertungen im Internet.

