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Bank muss Falschüberweisung zurückzahlen

Das Landesgericht Klagenfurt verpflichtete eine Kärnter Bank einen Betrag von CHF 44.581,78 samt 11,19 % Zinsen an eine von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretene Schweizer Aktiengesellschaft zurückzuzahlen.

Die Schweizer AG hat die Bank angewiesen, von ihrem Schweizer-Franken-Konto CHF 600.000,00 zu überweisen. Tatsächlich hat die Bank EUR 600.000,00 überwiesen (vorab zum aktuellen Wechselkurs Euro Schweizer Franken    konvertiert), was zu einer erheblichen Unterdeckung des Kontos führte. Nachfolgend wurde der überwiesene Betrag rücküberwiesen und eine Konvertierung des Eurobetrages in Schweizer Franken vorgenommen, wodurch letztlich der Schaden in Höhe des rückzuzahlenden Betrages entstanden ist.