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Bananenrepublik: fragwürdige Polizeiaktion

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Markus Voglreiter, Baumeister in Obertrum (Salzburg), hat einen von Manfred Kiwek gezeichneten Bundesadler mit Bananen in den Klauen in Form einer Fahne hissen lassen. Die Polizei schritt ein. Aus anwaltlicher Sicht ist die Polizeiaktion fragwürdig und die Fahnenhissung durch Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

Der Baumeister Markus Voglreiter machte aus einem seinem Unmut mit den Behörden keinen Hehl. Er liess vor seinem Büro in Obertrum (Salzburg) eine Flagge hissen, die einen vom Künstler Manfred Kiwek gezeichneten Bundesadler in drei Varianten zeigt, der jeweils statt Hammer und Sichel Bananen in den beiden Fängen hält.

Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole?

Das Landesamt für Verfassungsschutz bekam davon Wind und liess die Polizei Obertrum wegen Verletzung von § 248 des Strafgesetzbuches einschreiten, der die Herabwürdigung des Staates und seiner Symbole unter Strafe stellt. Die Fahnen wurden entfernt und es wurde Anzeige erstattet. Die Bestimmung lautet wie folgt:

§ 248. (1) Wer auf eine Art, daß die Tat einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird, in gehässiger Weise die Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer beschimpft oder verächtlich macht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.

(2) Wer in der im Abs. 1 bezeichneten Art in gehässiger Weise eine aus einem öffentlichen Anlaß oder bei einer allgemein zugänglichen Veranstaltung gezeigte Fahne der Republik Österreich oder eines ihrer Bundesländer, ein von einer österreichischen Behörde angebrachtes Hoheitszeichen, die Bundeshymne oder eine Landeshymne beschimpft, verächtlich macht oder sonst herabwürdigt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Rechtfertigung durch Meinungsfreiheit

Aus anwaltlicher Sicht widerspricht der vom Landesamt veranlasste Polizeieinsatz dem Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung (Art 10 Abs 1 EMRK). Schon 2009 hatte der Verfassungsgerichtshof einen vergleichbaren Fall zu beurteilen

Damals setzte eine fussballkritische Inititative dem Bundesadler in einer Karikatur einen Fußball auf. Der Verfassungsgerichtshof hob die nachfolgend vom Magistrat Innsbruck verhängte Strafe (nach dem Wappengesetz) wegen Verletzung des Rechtes auf Freiheit der Meinungsäußerung auf.

Der vorliegende Fall ist vergleichbar.

 

Bild mit freundlicher Genehmigung von Manfred Kiwek für raoe.at