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Anspruch auf Übertragung von .eu-Domains

.eu Domain Domainrecht Domaingrabbing C-376/11 EuGH-Entscheidung Domainübertragung

EuGH Urteil ebnet den Weg für Unternehmen in der EU gegen Domaingrabing von .eu-Domains durch Unternehmen aus den USA vorzugehen.

Viele .eu Domains sind in der Hand amerikanischer Unternehmen. Obwohl .eu-Domains ursprünglich nur von Privatpersonen und Unternehmen mit Sitz in der EU registriert werden konnten, bedienten sich zahlreiche amerikanische Unternehmen eines Kunstgriffes, um derartige Domains für sich nutzen zu können: Sie registrierten eine Marke in einem Mitgliedstaat der EU und lizenzierten diese an ein in der EU ansässiges Unternehmen mit dem Zweck, die Marke zur Anmeldung einer gleichlautenden .eu-Domain zu nutzen.

In einem dartigen Fall klagte nun ein belgischer Optiker einen amerikanischen Online-Optiker auf Übertragung der .eu-Domain lensworld.eu und bekam vom EuGH Recht. Das Höchstgericht entschied, dass eine Markenlizenz, die den Lizenznehmer lediglich zur Registrierung einer .eu-Domain mit dem Markenwortlaut berechtigt, keine früheren Rechte hinsichtlich der Domain begründet. Somit könne sich der Lizenzgeber nicht im Sinne der "first come, first serve" Domainvergabe auf ein früheres Recht stützen und müsse die Domain übertragen.

Anders wäre der Fall jedoch zu beurteilen, wenn dem Lizenznehmer auch das Recht eingeräumt worden wäre, die Marke selbst kommerziell zu nutzen. Dies jedoch war dem Lizenznehmer in dem vom EuGH entschiedenen Verfahren C-376/11 nicht gestattet.

Damit eröffnet der EuGH Privatpersonen und Unternehmen aus dem EU-Raum eine zweite Chance, eine .eu-Domain zu erlangen.

Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. erörtert mit Ihnen, ob ein Anspruch auf Übertragung einer .eu-Domain im konkreten Fall besteht und berät Sie bei der Einschärung der Chancen und Risiken einer Klage auf Domainübertragung.