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Vorratsdatenspeicherung greift massiv in Grundrechte ein

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte sind nicht vereinbar

Vorratsdatenspeicherung und Grundrechte sind nicht vereinbar

Vorratsdatenspeicherung ist ein Bruch mit der rechtsstaatlichen Tradition Österreichs. Debatte im Justizausschuss vom 23.03.2011 blieb ungehört.

Ich war am 23.03.2011 geladener Experte im Justizausschuss des Parlamentes. Ich habe mich mit drei weiteren Juristen gegen die Umsetzung der Vorratsdaten-speicherung ausgesprochen. 

Ich habe dabei festgehalten, dass

  • man durch die Speicherung von Vorratsdaten gleich in mehrere Grundrechte schwerwiegend eingreift,
  • die beabsichtigten Änderungen nicht "im Vorbeigehen" verabschiedet werde dürfen, zumal sie einen "Bruch mit der rechtsstaatlichen Tradition Österreichs" darstellen.

Die europäische Richtlinie, die damit umgesetzt wird, datieret aus dem Jahr 2005. Zwischenzeitlich ist es durch den Vertrag von Lissabon und das Inkrafttreten der Europäischen Grundrechtscharta zu einer Entwicklung gekommen, die mit den Vorgaben der Richtlinie nicht mehr im Einklang stehen.

Im Falle des gegenständlichen Entwurfs fand weder ein Begutachtungsverfahren noch eine Enquete statt, was ich im Justizausschuss als "Schande" bezeichnet habe, zumal die "Vorväter" von 1848 auf den Barrikaden unter Einsatz ihres Lebens für jene Freiheitsrechte gekämpft haben, die man nun einschränkt.

Bei allen BürgerInnen wird ungeachtet ihrer Position ein Grundrechtseingriff vorgenommen. Das betrifft Rechtsanwälte genauso wie den "Beichtvater".

Bei der Vorratsdatenspeicherung handelt es sich um eine Überwachung, bevor es einen Verdacht gibt. Allein schon hinsichtlich der Unschuldsvermutung besteht ein Widerspruch zur Grundrechtscharta.

Ich habe mich daher gegen die Regierungsvorlage ausgesprochen und das auch dem Hohen Haus empfohlen.