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Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum

Unionsmarke statt Gemeinschaftsmarke
Unionsmarke Markenrecht Markenanmeldung Markenverwaltung

Am 23. März 2016 änderte das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) seinen Namen „Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum“ (EUIPO). Die Internetadresse lautet euipo.europa.eu. Die Gemeinschaftsmarke heißt nunmehr Unionsmarke.

Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum - Aufgaben

Das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) ist die größte dezentrale Agentur der EU. Neben der Verwaltung von

  • Unionsmarke
  • eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster

besteht die Aufgabe des EUIPO darin, gemeinsam mit den nationalen und regionalen Ämtern für geistiges Eigentum in der EU ein robustes System des geistigen Eigentums in der EU aufzubauen.

Unionsmarke statt Gemeinschaftsmarke

Mit der Namensänderung wurde aus der Gemeinschaftsmarke (GM) die Unionsmarke. Alle bestehenden Gemeinschaftsmarken (GM) und Gemeinschaftsmarkenanmeldungen werden am 23. März 2016 automatisch zu Unionsmarken bzw. Anmeldungen einer Unionsmarke. Durch die Änderungsverordnung kommt es zu einer allgemeinen Senkung der Gebührenbeträge, insbesondere bei den Gebühren für die Verlängerung von Marken. Am 23. März 2016 werden die Online-Anmeldeformulare und der Gebührenrechner des Amtes automatisch aktualisiert und auf das neue System umgestellt.

Unionsmarke anmelden

Für die Anmeldung einer Unionsmarke kann in Hinkunft nur mehr an das EUIPO wenden, das dabei Rechercheberichte nur mehr versendet, falls diese gesondert angefordert werden. Dr. Johannes Öhlböck LL.M. ist Europäischer Marken- und Designanwalt und damitzugelassener Vertreter vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) in Marken- und Designsachen und unterstützt Sie bei Markenanmeldung und Markenverwaltung.

 

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