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Nötigung - Nackt im Netz

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Internet ermöglicht scheinbar Anonymität. Straftäter versuchen sich, dahinter zu verstecken. Zuletzt hat ich in mehreren Fällen mit Drohungen zu tun, dass Nacktfotos auf Facebook zu veröffentlichen, wenn das Opfer nicht zahlt. Fazit: Man ist nicht wehrlos!

Drohung: Nacktfoto wird auf Facebook veröffentlicht

Im konkreten Fall wurde einer Frau gedroht, dass Fotos, die sie nackt (bzw teilweise unbekleidet) zeigen, auf Facebook veröffentlicht werden, falls nicht eine Zahlung über einen Direktzahlungsanbieter erfolgt. Die Frau folgte der Aufforderung nicht und wendete sich an mich. Kurz darauf wurden tatsächlich die Nacktfotos (möglicherweise unter Nutzung eines Fakeprofils) auf Facebook veröffentlicht.

Rechtslage: Nötigung und gefährliche Drohung im Internet

Rechtlich ist die Sache klar. Es liegt Nötigung nach § 105 StGB vor. Wer nämlich einen anderen durch gefährliche Drohung zu einer Handlung nötigt, ist danach mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Gefährliche Drohung ist nach § 74 Z 5 StGB im Übrigen nicht nur Drohung mit Gewahlt sondern auch die Drohung mit einer Verletzung an Ehre oder Vermögen, die geeignet ist, dem Bedrohten mit Rücksicht auf die Verhältnisse und seine persönliche Beschaffenheit oder die Wichtigkeit des angedrohten Übels begründete Besorgnisse einzuflößen, ohne Unterschied, ob das angedrohte Übel gegen den Bedrohten selbst, gegen dessen Angehörige oder gegen andere unter seinen Schutz gestellte oder ihm persönlich nahestehende Personen gerichtet ist.

Vorgehen und Reaktion

Umgehend nach Übernahme des Mandates bin ich an die Facebook Ireland Ltd herangetreten und habe zur Löschung aufgeorfert. Facebook reagiert auf entsprechende Löschanträge rasch und entfernt die Nacktfotos, die im Übrigen auch gegen die Facebook-Nutzungsbestimmungen verstoßen. Auch in diesem Fall. Die Fotos waren insgesamt nur wenige Stunden online und zwischenzeitig ermittelt die Polizei. Nach Auforschung des Täters über IP-Adresse und Kontaktdaten drohen diesem neben der Strafverfolgung durch die Behörden auch zivilrechtliche Schritte (Unterlassung, Schadenersatz).

Rat an betroffene Opfer

Mein Rat als Rechtsanwalt an betroffene Opfer:

  1. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und erpressen.
  2. Jemand der heute mit Erfolg Geld verlangt hat, tut das auch morgen.
  3. Einhalt kann nur geboten werden, wenn man erkennt, dass man kein Opfer ist und sich zur Wehr setzt.


Foto: #59819394 © Brian Jackson