News

Malariatherapie - mögliche Entschädigung?

Malariatherapie: Entschädigung möglich?
Malaria Malariatherapie Heimkinder Entschädigung

Frühere Heimkinder mussten in den 1950er und 1960er Jahren fragwürdige „Malariafiebertherapien“ über sich ergehen lassen. Sie haben bis heute keine Entschädigung erhalten. Mitte August soll es Gespräche mit der Stadt geben.

Bis in die 1970er Jahre wurden Menschen in der Klinik Hoff, unter Ihnen auch viele Heimkinder, mit Malaria infiziert, um sie zu "behandeln". Die Therapie sei damals zulässig gewesen, erklärte die von der MedUni Wien eingesetzte Historikerkommission unter der Leitung von Gernot Heiss. An der Kommission und ihrem Ergebnis gibt es freilich Kritik. Die Opfer wurden nicht gehört und Kommissionsmitglieder wollten das Ergebnis nicht mittragen.

Die Opfer der "Malariatherapie", wie man die "Behandlungsmethode" damals nannte, haben bis heute keine Entschädigung erhalten. Ihre Ansprüche hat man stets mit dem formalen Argument der Verjährung abgetan.

Durch Intervention von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M., Vertreter der Opfer, hat sich nunmehr auch die Wiener Patientenanwältin Dr. Sigrid Pilz eingeschalten und sucht Gespräche mit der zuständigen Stadträtin Sandra Frauenberger.

Entschädigung für Opfer der "Malariatherapie"

Opfer des Mißbrauchsskandals in Österreich wurden durch den Weissen Ring entschädigt. Wie bereits 2012 von mir gefordert, fand im Parlament auch eine singuläre Form der Entschuldigung in Form der Geste der Verantwortung statt und wurden diese jüngst auch mit dem Heimopferrentengesetz (wenn auch zu spät und zu niedrig; aber immerhin) entschädigt. Die Opfer der menschenverachtenden "Malariatherapie" in der Klinik Hoff warten auf Beides. Niemand hat sich angemessen bei Ihnen entschuldigt. An Entschädigung ist nicht ein Cent geflossen.Der Grund dafür ist ein fragwürdige Untersuchung dieser Vorgänge durch einen aus Sicht meiner Mandantinnen und Mandanten befangenen Kommissionsleiter (untersuchte die Arbeitskollegen seines Bruders), der mit fragwürdigen Methoden (wollte die Opfer bewuss nicht hören) arbeitete, die dazu führten, dass die Kommissionsmitglieder die Linie des Vorsitzenden nicht mittrugen und von „Weißwaschen von Dingen, die eigentlich nicht in Ordnung waren“ sprachen.

 

Als Vertreter vieler Opfer fordere ich daher

  1. Entschuldigung bei den Opfern auf Augenhöhe
  2. Entschädigung für das erlittene Unrecht

Es würde der Republik und der Stadt Wien - fernab von der Zuschreibung von Schuld an heute schon verstorbene Verantwortliche - gut anstehen, zu dem Unrecht zu stehen, dass in den 1960er Jahren angerichtet wurde.