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Lebensmitteleinzelhandel betroffen: Einstweilige Verfügung erlassen

Das Landesgericht Wr. Neustadt hat über  Betreiben eines von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretenen Lebensmittelproduzenten  eine auf Urheberrecht  gestützte  Einstweilige Verfügung erlassen. Ergänzend wurde auch eine Verletzung Markenrecht und Lauterkeitsrecht (UWG) geltend gemacht. 

Mit der Einstweiligen Verfügung wird einem Konkurrenten verboten, dessen Produkt unter Verwendung der Rechte des Lebensmittelproduzenten zu nutzen. Die streitgegenständlichen Produkte sind im  österreichischen Lebensmitteleinzelhandel gelistet.