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Konzertkarte doppelt so teuer

Kauvertrag Anfechtung Irrtum Gerichtsstand Rücktritt Rücktrittsrecht Konzertkarten Bearbeitungsgebühr Spesen Preisauszeichnung

Ein Mann kaufte Eintrittskarten für ein Konzert des Orchesters Rieu in Salzburg über ein Internetportal. Neben dem Kaufpreis wurden ihm nachfolgend Bearbeitungsspesen verrechnet, die mehr als doppelt so hoch waren wie der Kartenpreis. Mit Recht?

Der Kauf über ein Internetportal stellte sich rasch als teuer heraus. Zwei Karten kosteten EUR 85,80. Dazu wurde vom Internetkartenportal eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 175,00 veranschlagt. Insgesamt wollte das Kartenbüro daher einen Betrag von EUR 260,80 geltend machen. Die Hohe Bearbeitungsgebühr war beim Kauf nach Ansicht des Mannes nicht korrekt ausgezeichnet und es wurde erst nachfolgend mit der Rechnung darauf hingewiesen.

Im Interview mit Marvin Wolf, ORF heute konkret (Marvin gibt Antwort) analysiert Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LLM. den Fall. Beleuchtet werden Fragestellungen rund um:

  • Zustandekommen eines Kaufvertrages (Einigung über Ware und Preis)
  • Rücktritt vom Vertrag möglich ?
  • Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis)
  • Irrtumsanfechtung
  • Gerichtsstand