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Kollegium Kalksburg - Missbrauchsopfer klagt

Kollegium Kalksburg Missbrauch - Opfer klagt
Kollegium Kalksburg

Ein Absolvent des Kollegium Kalksburg hat eine Klage gegen einen ehemaligen Erzieher des Internats und den geistlichen Orden eingebracht, der den Mann damals beschäftigt hat. Im Interview mit dem Kurier schildert der von Rechtsanwalt Dr. Öhlböck vertretene Mann seine Geschichte.

Kollegium Kalksburg Mißbrauch - Opfer klagt

Weitere – darunter auch prominente – Zeitzeugen aus den 1980er-Jahren berichten dem KURIER  von sexueller Belästigung durch den heute 56-jährigen Mann. Dieser hat beruflich nach wie vor mit Kindern zu tun. Er unterrichtet seit 1988 als Lehrer in einem öffentlichen Gymnasium in Wien. Der Kläger und ehemalige Zögling, heute 44 Jahre alt, fordert: Dieser Mann müsse von Kindern ferngehalten werden.

„Ich wurde von S. (Name der Redaktion bekannt, Anm.) in den Anfangsjahren in Kalksburg mehrere Male und wiederholt sexuell missbraucht“, sagt der 44-Jährige, der 1988 maturiert hat, im KURIER-Interview mit Georg Hönigsberger.

Verdrängung

Die Erinnerung an das Geschehene habe er über Jahre hinweg verdrängt. Erst vor etwas mehr als einem Jahr im Zuge einer Psychotherapie sei ihm der Missbrauch durch den Nachtpräfekten wieder ins Bewusstsein  gerufen worden.

Der ehemalige Schüler, der seit Jahren für einen internationalen Konzern tätig ist, hat auf eigene Faust recherchiert und herausgefunden, dass S. nicht nur Lokalpolitiker in Niederösterreich ist, sondern mittlerweile als Lehrer in einem Gymnasium in Wien tätig ist. Da habe er sich zum Handeln und zur Zivilklage entschlossen. „Ich bin ja selbst Vater. Es gibt eine Verantwortung den Kindern gegenüber, dass man verhindert, dass solche Leute wie S. sie unterrichten.“

Schadenersatz

Aber er klagt auch den Jesuiten-Orden, dem immerhin auch der Papst angehört. „Ich sehe bei den Jesuiten eine große Verantwortung, die nicht wahrgenommen wurde.“ Sein Anwalt Johannes Öhlböck fordert Schadenersatz sowie die Feststellung, dass die Beklagten für künftige Therapiekosten aufkommen müssen. Die dreijährige Verjährungsfrist sieht Öhlböck gelassen. Durch die Traumatisierung könne sich sein Mandant erst seit etwa einem Jahr an die Vorfälle erinnern.