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Heilprozess vor Gericht

Behandlungsfehler, Arzthaftung, Substitol, Trauerschmerzengeld

Eine Ärztin hat das Medikament Substitol verschrieben. Kurz darauf starb der Patient. Seine Mutter brachte sie mit Hilfe von Dr. Öhlböck Klage ein. Sieben Jahre nach dem Tod ihres Sohnes bekam sie Recht (nicht rk). Saskia Wolfesberger erzählt ihre Geschichte in News 37/2017.

Als ihr Sohn Michael starb, hatte sie nicht genug Geld, um einen Grabstein zu kaufen. Sie stellte ein einfaches Holzkreuz auf. Schmückte das Grab mit Blumen, Lichtern und Fotos. Alles provisorisch, seit sieben Jahren. So lange kämpft Zorica Knab dafür, dass die Stadt Wien ihrem Sohn einen Grabstein bezahlt.

Am vorvergangenen Donnerstag gab ein Richtersenat der Mutter Recht. Michael bekommt den Grabstein. 

Rückblick: Herzinfarkt nach Substitol

Michael Knab, damals 21 Jahre und in Ausbildung zum Bürokaufmann, litt an Depressionen. Er führte Selbstgespräche, war aggressiv. Hin und wieder rauchte er Cannabis. Am 22. April 2010 stritt er sich so heftig mit seiner Schwester, dass er sich danach in die psychiatrische Abteilung eines Spitals einwiesen lies. Sein Blut und Harn wurden untersucht. Das Ergebnis: Michael war drogenfrei. Trotzdem tat die diensthabende Ärztin etwas, was für Zorica Knab bis heute unverständlich ist. Sie verabreichte Michael 400 Milligramm Substitol. Ein Drogenersatzmedikament für Heroinabhängige. „Wir hatten die Ärztin angefleht, ihm die Pillen nicht zu geben, aber sie meinte nur: Wer ist hier die Ärztin?“, erinnert sich Zorica Knab. Michael fiel kurz drauf ins Koma und starb wenige Tage später an einem Herzinfarkt. 

Klage gegen Spitalserhalter wegen Arztfehler

Zorica Knab kämpfte vor Gericht. Sie erhob Klage gegen den Rechtsträger des Spitals. Doch diese wies bis zum Schluss jede Schuld von sich. Michaels Herzinfarkt und das Subsittol hätten nichts miteinander zu tun. Deshalb mussten immer und immer wieder die quälenden Fragen in dem Verfahren gestellt werden: Hätte Michael im Spital Substitol bekommen dürfen? Waren 400 Milligramm zu viel? Hätte die Ärztin es besser wissen müssen? Ein Gutachten nach dem anderen wurde eingeholt, jedes kam zu einem anderen Ergebnis. Der Fall füllt Berge von Akten. 

Fotos: News, Ricardo Herrgott sowie  Fotolia.com #105505147 | Urheber: Gina Sanders

Obergutachten: Atemlähmender Effekt 

Am Ende beschäftigte der Fall das Oberlandesgericht Wien. Ein Obergutachten wurde eingeholt. Das Urteil: Die Behandlung von Michael Knab mit Substitol stelle einen ärztlichen Kunstfehler dar. Außerdem habe der Patient noch weitere Medikamente verschrieben bekommen, die gemeinsam mit dem Substitol den atemlähmenden Effekt verstärkt hätten. „Durch diese Kunstfehler wurde die Wahrscheinlichkeit des Eintritts einer tödlichen Atemlähmung wesentlich erhöht, steht in dem Urteil (nicht rk) des Gerichts.  

Für Rechtsanwalt Johannes Öhlböck zeigt das Verfahren, dass die Hürden hoch sind, um für einen Ärztefehler entschädigt zu werden. „Der Arzthaftungsprozess ist ein Gutachterprozess. Gutachter können  anderer Meinung sein und können bei gleichen Sachverhalten zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen“, sagt Öhlböck. Für so einen Prozess brauche man deshalb Zeit und Geld oder eine Rechtschutzversicherung. „Man muss privilegiert sein, um für sein Recht kämpfen zu können“, sagt Johannes Öhlböck. 

Wenn Zorica Knab an die Ärztin denkt, die ihren Sohn behandelt hat, packt sie die Wut. „Ich wollte immer nur wissen, warum das passiert ist“, sagt sie. Ihre Stimme zittert: „Menschen machen Fehler. Aber dann sollen sie das auch zugeben.“ Das hätte Zorica Knab nach dem Tod ihres Sohnes zumindest einen langen Kampf erspart