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Der dauerhafte Datenträger im Fernabsatzrecht

In seinem Urteil vom 5. 7. 2012 in der Rs C-49/11 hatte sich der EuGH mit der Frage auseinanderzusetzen, ob und unter

welchen Gesichtspunkten eine Website selbst oder allenfalls ein Link auf eine Website dem Erfordernis des „dauerhaften

Datenträgers“ iSd Art 5 Abs 1 der Fernabsatz-Richtlinie gerecht werden kann.

Die vorliegende Entscheidung unterstreicht, auch im Hinblick auf die neue Verbraucherrechte-RL 2011/83/EU, mit der auch das Fernabsatzrecht reformiert wird, einmal mehr die Schutzbedürftigkeit von Verbrauchern.

In einem Aufsatz in jusIT 2012 besprechen Mag. Balasz Esztegar und Dr. Johannes Öhlböck die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes und nehmen eine Bestandsanalyse und einen Ausblick vor.