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News 2008

20.11.2008 - Novelle zum Glücksspielgesetz

Das Finanzministerium hat einen Entwurf für die bedeutendste Novelle für das österreichische Glücksspielgesetz vorgelegt. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. hat dazu ein Interview gegenüber dem Wirtschaftsblatt sowie eine Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren abgegeben und sieht eine Ungleichbehandlung der Automatensalons gegenüber den Spielbanken (Casinos).

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12.11.2008 - Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Kapitalmarktgesetz eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hat ein gegen einen österreichischen Unternehmer geführtes Verfahren wegen Verletzung von § 15 Abs 1 Z 1 (Anbieten von Wertpapieren oder Veranlagungen, ohne zeitgerechte Veröffentlichung von einem gebilligten Prospekt - Strafdrohung: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze).

Die Einstellung erfolge über Einschreiten und Antrag des von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretenen Unternehmers, weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestand.


17.10.2008 - Telekom Austria gibt Nutzerdaten weiter

Die Telekom Austria gab der deutsche Porno-Industrie Auskunft darüber, welche Kunden welche IP-Adresse wann genutzt haben. Betroffen waren Kunden der TA, über deren Anschlüsse das P2P-Netz eDonkey genutzt worden sein soll. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertritt mehrere Abgemahnte. Zwischenzeitig hat die Telekom Austria entschieden, die Herausgabe von Daten bis auf weiteres einzustellen.

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10.09.2008 - Teilnahme am Review der EU-Kommission zur Umsetzung der PSI-Richtlinie

Die PSI-Richtlinie sieht eine europaweit vorzunehmende Überprüfung vor. Im Rahmen dieses Reviews hat sich Dr. Johannes Öhlböck LL.M. gegenüber der Europäischen Kommission kritisch zur Umsetzung geäußert und sich dabei auf schon erschienene  Publikationen bezogen. Angemerkt wurden dabei folgende Punkte:

  • Umsetzung der PSI-Richtlinie in 10 Gesetzen (IWG und neun Ländergesetze) anstatt in einer Lösung in einem Gesetz aus einem Guß (Überregulierung)
  • keine Regeln für den Fall der Nichtreaktion der Behörde
  • keine Regeln für den Zugang zu Public Sector Information (Open Government Data)
  • keine klare Regelung hinsichtlich der Verrechnung der Daten (Lizenzmodell)

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20.08.2008 - Datenskandal in der BRD - FM4-Interview im Mittagsjournal

In einem Interview mit Riem Higazi, Head of English Programming, FM4, ausgestrahlt im Mittagsjournal am 20. August 2008, nahm Dr. Johannes Öhlböck LL.M. Stellung zum aktuellen Datenskandal in der BRD. Mitte August 2008 sind CDs mit den Namen, Geburtstagen, Adressen, Telefonnummern und Kontonummern von rund 17.000 Bundesbürgern aufgetaucht. Eine derartige Datenverwendung in Gewinnabsicht, die den schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen der Betoffenen widerspricht den Regeln zum Datenschutz in Österreich in Österreich und ist mit hohen Strafen bedroht.


01.08.2008 - Verfahren vor der Finanzmarktaufsicht (FMA) eingestellt

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) hat ein Verfahren gegen eine außereuropäische Gesellschaft eingestellt, die vormals Genussrechte in Österreich angeboten hat.

Die FMA stellte eine Kundmachung (Information der Öffentlichkeit) gem § 92 Abs 11 WAG 2007 (Wertpapieraufsichtsgesetz) des Inhalts in den Raum, dass die Gesellschaft zur Vornahme bestimmter Wertpapierdienstleistungsgeschäfte nicht berechtigt ist.

Das Verfahren gegen die Gesellschaft wurde über Antrag von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. eingestellt.


23.07.08 - Regelung über E-Mail-Werbung (Spam) trifft die Falschen

In einem Interview gegenüber der Tageszeitung "Die Presse" nimmt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. Stellung zur Frage der Effizienz des weitgehenden Verbotes von E-Mail-Werbung  in Österreich.

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02.06.2008 - Bundesadler und Karikatur vor dem Hintergrund der Freiheit der Kunst

Der Innsbrucker Künstler Michael Kriess soll 1.650 Euro Strafe zahlen, weil er eine Karikatur des Bundesadlers auf seiner Website veröffentlicht hat. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. hat am 2. Juni 2008 dazu in einem Interview gegenüber ATV  Stellung genommen und den Sachverhalt vor dem Hintergrund der Freiheit der Kunst gewürdigt.


31.05.2008 - Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer laufen aus

Mit 31. Juli 2008 laufen die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer aus. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. nimmt gegenüber der Presse Stellung zur Auswirkung auf die Besteuerung von Unternehmen.


25.04.2008 - Unterlassungsklage gegen Internetdienstleister zurückgewiesen

Das Handelsgericht Wien hat eine gegen einen von Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretenen Internetdienstleister gerichtete Unterlassungsklage zurückgewiesen.

Der Internetdienstleister hat seinen Sitz in der BRD und bietet seine Leistungen (Datenbankdienste) auf verschienen Websites an. Art 5 Nr. 3 EuGVVO sieht vor, dass eine Person, die ihren Wohnsitz im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, vor dem Gericht des Ortes, an dem das schädigende Ereignis eingetreten ist oder einzutreten droht, verklagt werden kann, wenn eine unerlaubte Handlung oder oder Ansprüche aus einer solchen Handlung den Gegenstand des Verfahrens bilden.

Die Konsequenz der strengen Anwendung dieser Regel wäre, dass es im Verbandprozess (etwa bei Klagen von Konsumentenschutzvereinen) möglich wäre, in jedem Mitgliedsstaat der EU zu klagen, wenn der Beklagte im bzw über das Internet tätig ist. Diesfalls droht das schädigende Ereignis ja in jedem Land, in dem es Internet gibt, einzutreten. Eine derartige universelle Gerichtsbarkeit sämtlicher Mitgliedsstaaten widerspricht den Erwägungsgründen (insbesondere 11 und 12) zur EuGVVO, wonach zusätzliche Gerichtsstände zum allgemeinen Gerichtsstand des Wohnsitzes des Beklagten nur in einigen genau festgelegten Fällen begründet werden sollen.


18.04.2008 - KFZ-GVO - Verkürzung der Kündigungsfrist

In einer das Vertriebssystem von Citroen in Österreich betreffenden Entscheidung des Obersten Gerichtshofes aus Jänner 2008 wurde die Verkürzung der Kündigungsfrist als zulässig erachtet. Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. geht im Interview mit AUTO & Wirtschaft davon aus, dass durch das neue Urteil kann als relativ gesichert gelten kann, dass allein das Inkrafttreten einer neuen GVO den Importeur nicht zu einer Verkürzung der Kündigungsfrist auf ein Jahr berechtigt. Es muss vielmehr eine Änderung der Vertriebsstruktur vorliegen, die sowohl in finanzieller als auch in räumlicher Hinsicht bedeutsam sein muss.

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13.02.2008 - Einstweilige Verfügung für Szene-Veranstalter erlassen

Das Landesgericht St. Pölten hat über Betreiben eines von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. vertretenen Szene-Veranstalters eine auf Markenrecht und Lauterkeitsrecht  gestützte Einstweilige Verfügung erlassen. Damit wird einem Konkurrenten verboten, die für den Szene-Veranstalter geschützte Marke zu nutzen.

Zuvor hatte der Konkurrent die ein der Marke verwechselbar ähnliches Zeichen zur Bezeichnung seiner Tanzveranstaltungen (Clubbing bzw Party) eingesetzt und damit in Flugblättern (Flyer), auf Partywebsites und im Hörfunk geworben.


17.01.2008 - Einstweilige Verfügung für Internetdienstleister bestätigt

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz hat über Betreiben eines Internetdienstleisters, unterstützt von Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M., eine Einstweilige Verfügung  erlassen, durch die eine steirische Bank verpflichtet wurde, das bei ihr geführte Konto des Internetdienstleisters nach ordentlicher Kündigung über sechs Monate fortzuführen.

Zunächst hatte die Bank den Girokontovertrag mit sofortiger Wirkung „aus wichtigem Grund" gekündigt, um diese ausserordentliche Kündigung wenige Tage später zurückzunehmen und in eine ordentliche Kündigung mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen umzuwandeln.

In der Begründung führte das LG ZRS Graz an, dass die Entziehung des Girokontos den Internetdienstleister vor schwere Probleme stelle, da er vom bargeldlosen Zahlungsverkehr abgeschnitten werde. Da die Kontoverbindung auf zahlreichen ausgestellten Rechnungen angeführt sei, würden die Rückbuchungen einen solchen Aufwand zur Folge haben, dass ein unwiederbringlicher Schaden zu befürchten sei. Dieser Beschluss wurde zwischenzeitig durch das OLG Graz im Provisorialverfahren und das LG ZRS Graz im Definitivverfahren bestätigt.


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