Immobilienrecht | Wohnungskauf | Hauskauf

Wird eine Wohnung (Eigentumswohnung), ein Haus oder ein Baugrund gekauft, stellen sich viele Fragen. Gerade im Immobilienrecht ist es besonders wichtig Sicherheit auch in rechtlicher Hinsicht zu haben.
  
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. erstellt den Kaufvertrag oder Tauschvertrag für Ihre Immobilie (Wohnung, Haus, Grund)  und übernimmt die Treuhandschaft. Gerne können Sie auch einen Vertrag prüfen lassen, der Ihnen von der Gegenseite vorgelegt wird.

Die Übernahme der Treuhandschaft für den Kaufpreis dient der Absicherung vertraglich vereinbarter Zahlungen. Die Treuhandschaft bietet Sicherheit für Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer weiß, dass der Käufer über Geld verfügt, da es auf dem Treuhandkonto hinterlegt ist. Der Käufer hat im Gegenzug die Sicherheit, dass das hinterlegte Geld erst ausbezahlt wird, wenn bestimmte Voraussetzungen (zB Eintragung des Eigentums im Grundbuch) vorliegen.
  
Rechtsanwalt Dr. Öhlböck unterstützt Sie bei allen Rechtsfragen die mit Wohnungskauf und Hauskauf einhergehen.