Wettbewerbsrecht
Der Zweck des Wettbewerbsrechtes ist der Schutz des "lauteren Wettbewerbes"; seine Aufgabe ist es damit, unlautere Geschäftspraktiken zu verhindern. Werden im geschäftlichen Verkehr unlautere Geschäftspraktiken oder Handlungen angewendet, muss man mit gerichtlichen Klagen (Unterlassung, Schadenersatz, Urteilsveröffentlichung) eines Konkurrenten oder eines Wettbewerbsschutzverbandes rechnen.
Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht kann etwa vorliegen bei Nachahmung fremder gewerblicher Leistungsergebnisse, bei wirtschaftlichem Boykott, bei Abwerbung von Arbeitskräften oder bei Absatzbehinderung. Einzelne unlautere Tatbestände hat der Gesetzgeber selbst besonders hervorgehoben. Dazu gehören etwa die Irreführung, Herabsetzung eines Unternehmens oder Missbrauch von fremden Kennzeichen (zB Marken) oder die zuletzt "moderne" Anwerbung von Kunden für Online-Branchenregister mit "getarnten" Angeboten.
Schnellen Schutz bietet die Einstweilige Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät und vertritt Sie in Fragen des Wettbewerbsrechtes (Klage, Einstweilige Verfügung, Äußerung, Schadenersatz) und begleitet Marketing- und Werbeaktivitäten, um schon im Vorfeld nachteilige Folgen hintanzuhalten.


