Glücksspielrecht
Der Europäische Gerichtshof hat das österreichische Glückspielmonopol für unzulässig erklärt. Anlass war ein deutscher Unternehmer, der im März 2007 vom Bezirksgericht Linz zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil er illegale Spielcasinos in Linz und Schärding betrieben hatte.
Der Gerichtshof entschied, dass doe österreichischen Vorschriften, die den Betrieb von Spielbanken nur Gesellschaften mit Sitz in Österreich gestatten, gegen die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit verstößt. Kritisiert wurde insbesondere, dass bei der Konzessionsvergabe an die Casinos Austria keine Ausschreibung stattgefunden hat. Es fand eine Ungleichbehandlung und eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit sowie eine Verletzung des Transparenzgebotes statt.
Das Urteil wird voraussichtlich zu einer neuen Vergabe von Lizenzen auf dem Glückspielsektor in Österreich führen.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. unterstützt Unternehmer bei der Vergabe von Glückspiellizenzen.

