Gut eingeführte, ältere Webprojekte sind öfters Gegenstand der Kauf- oder
Verkaufsbegierde.
Es sind hier aber einige Punkte für den Vertrag zu beachten. Über Folgendes sollte man jedenfalls nachgedacht haben:
- exakte Definition des Kaufobjektes
- Stichtage für Übernahme / Abwicklung
- Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Treuhandschaft
- Rechte, Rechtsübertragung
- Gewährleistung, Garantie, haftung, Mitwirkungspflichten
- Rechtsnachfolge
- Wettbewerbsverbot
- Gerichtsstand, Rechtswahl, usw
Dr. Johannes Öhlböck LL.M. verfügt über Erfahrung im Bereich des Kaufes und Verkaufes von Internetprojekten (Website) und unterstützt Sie sowohl im Vorfeld von Kauf / Verkauf als auch bei der Erstellung des Vertrages oder bei der Prüfung eines Vertragsentwurfes, den Sie erhalten haben.