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Verkauf Internetprojekt

Rechtsfragen bei Kauf und Verkauf von Internetprojekten

Gut eingeführte, ältere Webprojekte sind öfters Gegenstand der Kauf- oder
Verkaufsbegierde.

Es sind hier aber einige Punkte für den Vertrag zu beachten.  Über Folgendes sollte man jedenfalls nachgedacht haben:

  • exakte Definition des Kaufobjektes
  • Stichtage für Übernahme / Abwicklung
  • Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Treuhandschaft
  • Rechte, Rechtsübertragung
  • Gewährleistung, Garantie, haftung, Mitwirkungspflichten
  • Rechtsnachfolge
  • Wettbewerbsverbot
  • Gerichtsstand, Rechtswahl, usw

Dr. Johannes Öhlböck LL.M. verfügt über Erfahrung im Bereich des Kaufes und Verkaufes von Internetprojekten (Website) und unterstützt Sie sowohl im Vorfeld von Kauf / Verkauf als auch bei der Erstellung des Vertrages oder bei der Prüfung eines Vertragsentwurfes, den Sie erhalten haben.


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Dr. Johannes Öhlböck LL.M.
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