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Abmahnung Ed Hardy
Ed Hardy Abmahnung - Vorsicht geboten EUR 1.379,80 für ein T-Shirt - Seit geraumer Zeit trudeln auch in Österreich massenhaft Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt Winterstein, Frankfurt ein. Der deutsche Anwalt vertritt Clemens Kappler, Inhaber des Unternehmens K&K Logistics, Lizenznehmer für die Marke Ed Hardy (ähnlich übrigens auch La Martina und Christian Audigier). In Sachen Ed Hardy wird eine Rechtsverletzung aufgrund eines Verkaufes von gefälschter Markenware auf Ebay geltend gemacht.
Gefordert wird mit einer in der Regel sehr kurzen Frist
- Abgabe einer Unterlassungserklärung
- Vorlage von Rechnungen, Lieferscheinen, usw, die die Herkunft belegen
- Angaben über Preise, noch vorhandene Stückzahlen, usw
- Vernichtung noch vorhandener T-Shirts
- Schadenersatz
- Anwaltskosten von EUR 1.379,80 (Basis: Gegenstandswerte von EUR 50.000,00 bis EUR 150.000,00)
Zahlreiche deutsche Gerichte waren schon mit Rechtsstreiten rund um Ed Hardy Produkte (Ed Hardy T-Shirt, Schuhe, ...) befasst und haben etwa entschieden, dass pauschal vorgetragene Behauptungen nicht ausreichen, um eine behauptete Markenverletzung nachzuweisen. Ein weiteres Gericht sieht eine Darlegungs- und Beweislast bei Ed Hardy bzw dem Rechteinhaber. Basis des Kostenersatzanspruches ist nach Ansicht des LG Frankfurt für das Anbieten eines T-Shirts auf Ebay ist ein Gegenstandswert von EUR 10.000,00. Die geforderte Unterlassungserklärung wäre daher nicht in der geforderten Form zu unterschreiben.
Ich rate daher die kurze Fristen unbedingt einzuhalten, da ansonsten eine Unterlassungsklage besteht. Gerne unterstütze ich Sie bei der Beantwortung des Abmahnschreibens und der Verfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung und stehe jederzeit gerne telefonisch (01 / 505 49 59) oder via Mail zu Ihrer Verfügung.
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Dr. Johannes Öhlböck LL.M. Rechtsanwalt Wien [T] +43-1-505 49 59 office@raoe.at |