Eine Einstweilige Verfügung bietet die Möglichkeit, bestimmte Rechte vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu schützen.
Beim Verfahren zur Erlassung einer Einstweiligen Verfügung (auch „EV“ genannt), handelt es sich um ein Verfahren, das sich mit der Bescheinigung der Verfahrensgrundlagen begnügt. Dieses Sicherungsverfahren dient allein der vorläufigen Rechtsverfolgung. Voraussetzung für eine Einstweilige Verfügung sind in der Regel zwei Elemente, nämlich der Hauptanspruch und zudem die Gefährdung dieses Anspruches.
Besondere Bedeutung im Wirtschaftsleben hat die Einstweilige Verfügung im Markenrecht, Urheberrecht bzw Wettbewerbsrecht(Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG). Wettbewerbsverstöße, Urheberrechtsverstöße und Markenverletzungen sind in vielen Fällen besonders schadensträchtig. Die Gerichte erlassen eine Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht, Markenrecht und Urheberrecht deshalb sehr rasch, und gewähren dem Prozessgegner meist nur sehr kurze Fristen zu Stellungnahme.
Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlböck LL.M. berät Sie bei allen Fragen um die Einstweilige Verfügung und vertritt Sie im Gerichtsverfahren.
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